der zoll

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Photo: David Kozlowski (cc)

Keine schöne Erfahrung hat macht dieser Berliner gemacht gerade. Der Zoll hat sein iPhone, das er legal aus den USA importiert hat, beschlagnahmt. Als er das Gerät von der örtlichen Behörde abholen und seinen Einfuhrzoll bezahlen wollte, teilte man im mögliche „Unklarheiten“ bezüglich des Warenzeichens mit. Nein, eine Aushändigung ist derzeit nicht möglich!

Doch es wird noch bizarrer. Ein dortiger Angestellter hat einen Sohn, der für Apple Deutschland arbeitet. Nach einer kurzen telefonischen Rücksprache (während unser netter Berliner vor Ihm stand) wurde dem Mann versichert, das das iPhone noch nicht in Deutschland erschienen ist und somit geprüft werden muss. Geprüft?

Na gut, dachte sich unser Berliner und kam am nächsten Tag mit allen Rechnungen, Versandunterlagen und Exportbestimmungen der Firma Apple wieder (dieser Tag Verzögerung hätte mich wahnsinnig gemacht). Aus diesen Papieren ist natürlich KEIN offensichtlicher Grund erkennbar, warum dieses Telefon nicht in der EU eingeführt werden dürfte.

Der Zoll sieht das leider anders, und plant jetzt das Gerät in 2-3 Wochen einem Richter vorzulegen, der darüber entscheiden soll ob es sich um einen zulässigen Import handelt. Das ist der Stand der Dinge!

Lieber Berliner, wird sind bei dir! Und ich dachte, Probleme zu haben