2x Rechtsstreit: eBook-Funktionalität + langsames 3G

Не будем останавливаться на 5 столбиках « iPhone в Украине-1.jpg

Kein Tag ohne eine neue Rechtsstreitigkeit gegen das Apple-Hauptquartier. Legt man die Anzahl der gerichtlichen Klageschriften zugrunde, muss die Rechtsabteilung eine der am schnellsten wachsenden Bereiche in Cupertino sein. Gezwungenermaßen.

Dieser Tage drängen sich zwei neue Fälle in den Blickpunkt:

  • Die schweizer Firma MONEC Holding Ltd reicht Patent-Klage gegen Apple ein, die das iPhone als eBook-Reader mit TouchScreen betrifft

Die in Bern ansässige Firma – mit der super-seriös wirkenden Webseite – hält seit 1999 das Patent ‚Electronic device, preferably an electronic book‚ unter der registrierten Nummer 6,335,678.

Darin wird ein elektronisches Gerät in flachem und portablem Rahmen beschrieben, das auf einem Touch-LCD die Dimensionen einer Buchseite darstellen kann:

The display preferably provided as an LCD-display has dimensions such that with it approximately one page of a book can be illustrated at normal size, this display being integrated in a flat, frame-like housing.

Neben der Amazon ‚Kindle for iPhone‘-Applikation ist seit Monaten der eBook-Reader ‚Classics‘ (2.39 €; App Store-Link) in der digitalen App Store-Shoplandschaft verfügbar.

Mich würde nicht wundern, wenn wir von der Sache nie wieder etwas hören.

via macprime.ch

Im zweiten Fall soll es Apple und seinem nordamerikanischen Mobilfunkanbieter AT&T an den Kragen gehen:

  • Damone Dickerson verklagt Apple und AT&T aufgrund von geringen UMTS-Geschwindigkeiten und dessen irreführender Bewerbung

Zuviel versprochen, zuwenig geliefert. So die Anschuldigungen einer Klage gegenüber des ‚District Courts‘ in New Jersey. Sowohl die Empfangsleistung als auch – die in Werbemaßnahmen vorgestellte – Geschwindigkeit entspräche nicht den realen Bedingungen.

The lawsuit claims that he could only connect to the fast 3G network a fraction of the time, and that it did not provide full and continual service.

All die Anschuldigungen kommen mir hinlänglich bekannt vor. Apple plädiert ohne offizielle Stellungnahme auf Ablehnung der Klage.

via tech.yahoo.com

Patent-Streitigkeiten, außergerichtliche Vergleiche sowie Sammel- und Einzelklagen werden uns wohl noch einige Zeit geschäftigen. Von der Visual Voicemail, über den festverbauten Akku, zu irreführender Werbung und Bildschirm-Renderung-Technologien bis zum eigentlichen Produktnamen, ist das iPhone innerhalb seiner zweijährigen Lebenszeit bereits auf alle – mir vorstellbaren (und nicht vorstellbaren) Möglichkeiten – verklagt worden.

Photo: ukrainianiphone.com