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Jugendgefährdende Medien im App Store: (k)eine Berichterstattung

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Populäre PC-Klassiker aus den 90er-Jahren feiern ihr Comeback auf dem iPhone. Heute ‚Duke Nukem 3D‘ (2.39 €; App Store-Link), vielleicht schon Morgen ‚Rise of the Triad‚. Vor einigen Monaten erreichte ein Spiel den App Store, das Videospielzeitschriften aus dieser Zeit gerne ‚verfälscht‘ als ‚Wolf 3D‚ betitelten.

Warum der Umstand? Alle, der genannten Titel wurden in Deutschland von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – kurz BPjM – (ehemals BPjS) indiziert. Der zuletzt diskutierte Titel ist noch einmal extra zu betrachten, da dieser ‚volksverhetzendes Material‘ beinhaltete und bundesweit beschlagnahmt wurde.

Mir ist vollkommen klar, dass dies im Netz seine Interessenten herzlich wenig interessiert. Damals wie heute. Der global-agierende App Store treibt die Durchsetzbarkeit des medialen Jugendschutzes jedoch abermals an seine Grenzen.

Eine Indizierung kann bekanntlich ausschließlich nach seiner Veröffentlichung erfolgen, gilt für originalgetreue 1:1 Umsetzungen jedoch fortlaufend auch für Versionen auf anderen Systemen. Dies betrifft dann auch die Berichterstattung. Für den oben genannten id-Egoshooter fragte ich deshalb kürzlich bei der BPjM nach, wie ‚rechtmäßig‘ darüber zu berichten wäre.

Die BPjM-Antwort folgte auf den Fuß:

Die Berichterstattung über indizierte Medien ist zulässig; Werbung für indizierte Medien ist nicht zulässig. Sie haben also in Ihren Beiträgen darauf zu achten, dass diese nicht bereits eine Werbung darstellen. Die Nennung des Namens allein wird grundsätzlich nicht schon als Werbung ausgelegt, wenn es sich um einen objektiv gehaltenen Bericht handelt. Genauere Fragen zu diesem Thema bitte ich Sie an einen Rechtsanwalt zu richten.

Das Werbeverbot für indizierte Medien ist eine Rechtsfolge, über die jedoch Uneinigkeit herrscht:

Strittig ist, ob eine (kritische) Rezension solcher Publikationen in Jugendlichen zugänglichen Medien zulässig ist. Die Staatsanwaltschaften haben sich in dieser Hinsicht nicht einhellig festgelegt.

via wikipedia

In die komplexe Struktur aus freiwilliger Selbstkontrolle (Küchenradio-Podcastepisode 83 – USK), staatlichem Jugendschutz und PEGI-Rating für aktuelle Titel möchte ich mich gar nicht einmischen. Die Problematik, das Indizierungen in der Regel erst nach 25 Jahren auslaufen und dann gegebenenfalls neu verhandelt werden müssen, machen es jedoch nicht leichter, sich mit einer Berichterstattung nicht auf dünnes Eis zu begeben. Man erwähne an dieser Stelle die Kommentarfunktion in Weblogs, die ein 13 Jahre altes Computerspiel in Bedrängnis bringen kann.

Erschwerend kommt hinzu, das ein App Store-Länderwechsel ausreicht, um beispielsweise in den USA das digitale Download-Angebot wahrzunehmen. Im Fall von ‚Duke Nukem 3D‘ ist dies nicht einmal notwendig, da das Spiel von 1996 mit einer Altersfreigabe von 12+ im deutschen App Store erhältlich ist.

Photo: d-frag (cc)