‚iPhone-Burnout‘ führt zu glücklichem Garantiefall

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Here is a fun fact: Am 24.11. starb mein iPhone 4 den grausamen Batterie-Tod. Das Gerät hing am USB-Anschluss des Mac Pros, so wie mehr oder minder jeden Tag. Mac OS quittierte diesmal jedoch die Verbindung als ‚zu speicherhungrig‘. Die Meldung über ein „USB-Gerät, das zu viel Strom verbraucht“, ignorierte ich jedoch geflissentlich in der täglichen Hektik.

Deshalb entdeckte ich das Problem erst später. Das iPhone hatte sich bis dato am USB-Kabel in utopische Hitze aufgeschaukelt. Das hinlänglich aus der Reklame geläufige Superlativ ‚brandheiß‘ nimmt dabei ganz neue Bedeutungen an. Der anscheinend defekte Akku führte neben der Überhitzung (selbstverständlich) zu Abschaltung des Gerätes. Zuerst war ich weniger besorgt, weil auch ausnahmslos alle iPhone-Generationen davon einen solchen Hitzeschutz aufwiesen. Die regelmäßige Verwendung des Telefons unter Wüstensonne führt gerne einmal zum gelben Warndreieck.

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Das war hier nicht der Fall. Beziehungsweise habe ich den (möglichen) Hinweis zur Abschaltung übersehen. Das Display blieb, auch nach einer längeren Abkühlphase schwarz. Auch die gängigen Tricks, den Home- und Standby-Button in verschiedenen Kombinationen gedrückt zu halten, versprach keine Besserung. Eine komplette Entladung konnte ich ausschließen, da unterschiedliche USB-Kabel zum Computer und einem Standard-Netzteil ebenfalls keinen Erfolg einbrachten. Lediglich die ‚Hitzewelle‘ im hinteren Gehäuseteil zeigte sich in ihren ersten Zügen erneut, nachdem das Gerät mit Strom gefüttert wurde.

Als Ergänzung ist vielleicht wichtig zu betonen, das keinerlei Schmorgerüche, abgeknickte USB-Kabel oder Brandhinweise auftraten. Das Gerät blieb einfach nur mausetot.

Finnland hat derzeit keinen offiziellen Apple Store, was mich zu einem der autorisierten Fachhändler brachte. Dieser veranlasste ohne Probleme oder Eigentümer-Nachweise den Austausch des iPhone 4. Zumindest eine ‚europaweite‘ Garantie, egal in welchem Land man sein Telefon erworben hatte, steht offiziell seit diesem Sommer in den Apple-Richtlinien („cross-border iPhone warranty“). Doch auch bereits zuvor mehrten sich die Berichte, das die Apple Stores (in Deutschland) ohne Wiedersprüche Reparatur-Anfragen von iPhones aus dem europäischen Ausland annahmen. Das war speziell für Käufer, die sich aus Großbritannien oder Frankreich einem offiziell entsperrten, und damit für alle Simkarten zugänglichen, Telefonen bedienten, nicht unwichtig.

Mein Gerät dagegen stammt aus einer Zeit, bevor der Verkauf von freien Geräten in Deutschland anlief. Ein sorgloser Umgang mit Wohnsitz im Ausland hing daher unter dem Damoklesschwert der Roaming-Gebühren. Sprich: Viel Telefonieren möchte man bei den erhöhten Kosten im Ausland nicht.

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Um so erfreulicher, das mein neues iPhone, dessen Austausch gerade einmal einen einzigen Tag in Anspruch nahm, ohne Simlock zurück in meine Hände überreicht wurde. Das macht diesen Garantiefall noch einmal doppelt wertvoll, da ich das 32 GB-Modell jetzt auch mit einem Telefonvertrag aus hiesigen Regionen betreiben kann. Oder um es ein wenig emotionaler auszudrücken: „Und alle so: Yeaahh!„.

Die Frage nach dem ‚wie‘, ‚was‘ und ‚warum‘ kann ich leider nicht hinreichend genau beantworten. Fakt ist: Der Mobilfunkanbieter ‚Sonera‘ vertrieb bis vor Kurzem hierzulande das iPhone exklusiv. Ähnlich wie in Deutschland. Das änderte sich vor wenigen Wochen. Service-Anfragen beantwortete Sonera deshalb für Geräte, die innerhalb Finnlands gekauft wurden. Der autorisierte Fachhändler, der sich für mich zuständig zeigte, betreut nach eigenen Angaben ausschließlich Geräte, die außerhalb von Finnland erworben wurden. Woher jetzt mein neues 32 GB-Modell stammt und ob es bereits mit dem Status ‚Unlocked‘ ausgeliefert wurde, weiß ich nicht.

Ich habe die Aktivierung des Gerätes direkt im Geschäft mit meiner Telekom-Simkarte veranlasst und die freudige Überraschung der ‚Netzungebundenheit‘ erst Zuhause festgestellt. Falls es sich nicht um einen missglückten Datenbankeintrag handelt, schreibt die Simkarte also nicht bei der ersten Aktivierung ihr Netz unwiderruflich in den Speicher.

Ob ein ähnlich gelagerter Garantiefall, mit der Bearbeitung im Ausland, wiederholt zu diesem sicherlich nicht negativen Ergebnis führt, kann ich ebenso wenig beantworten. Am Ende dieser zwei ‚aufgeheizten‘ Tage steht für mich lediglich ein: „Und alle so: Yeaahh!„.