Telekom muss über Netlock informieren

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Das Landgericht Bonn hat der Telekom untersagt, das iPhone 5 ohne Hinweis auf die Existenz einer SIM-Lock-Sperre oder eines Netlocks zu bewerben.

Es bleibt eine leichte Hoffnung, dass die geforderte Transparenz zu einer Abwendung der unnützen Netzsperre führt – auch bei Vodafone.

Eine klitzekleine Fußnote, wie sie jetzt als scheinbares Resultat der Einstweiligen Verfügung die iPhone-Webseite der Telekom schmückt, kann nicht ernsthaft als akzeptables Ergebnis durchgehen.