Ein gesetzliches Rückgaberecht für Apps!?

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Apple änderte die Verkaufsbedingungen für den iTunes Store. Nicht erst heute, sondern bereits am 16. Dezember. In der neuen Fassung, die nur für EU-Stores gilt, ist von einem 14-tägigen Widerrufsrecht für digitale Downloads die Rede. Darin heißt es:

Widerrufsrecht: Wenn Sie Ihre Bestellung rückgängig machen möchten, können Sie sie binnen 14 Tagen nachdem Sie die Quittung erhalten haben ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Apple empfiehlt, alle Stornierungen – einschließlich App-Rückgaben – über diese Webseite mit dem Menüpunkt „Problem melden“ abzuwickeln. Eine Option, keinen Grund für die Stornierung anzugeben, wie es das Widerrufsrecht verspricht, existiert dort jedoch (noch) nicht. Update: Für Apps, die etwas kosten, gibt es diese Option. Ich habe das gestern wohl übersehen. /Update

Schon lange konnte man so Apps zurückgeben, die beispielsweise (technisch) nicht funktionierten. Apple zeigte sich bei der vollständigen Rückerstattung (keine Gutschrift!) in allen mir geschilderten Fällen sehr kulant. Ich habe in sechs Jahren App Store eine einzige Anwendung (aus Testgründen) zurückgegeben, konnte sie danach aber weiter verwenden, allerdings keine Updates einspielen und auch nicht noch einmal neu kaufen. Der Entwickler trug bislang die finanzielle Differenz zwischen seiner 70-Prozent-Beteiligung und der 100-Prozent-Rückerstattung an den Käufer.

Knackpunkt der Neuformulierung ist jedoch diese Passage:

Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat.

Was hier als Lieferung bezeichnet wird, ist der Download der App, der (bekanntlich) direkt nach dem App-Einkauf startet. Unter iOS existiert also keine (zeitliche) Unterscheidung zwischen Bestellung und Lieferung.

Laut neuem EU-Widerrufsrecht, das seit Juni 2014 gilt und wahrscheinlich der Auslöser für Apples sprachliche Ergänzung ist, muss eine Ausnahme zum Widerrufsrecht jedoch ausdrücklich bestätigt werden – beispielsweise durch das Setzen eines Häkchens. Ob es dafür ausreicht, einmal generell die neuen Bestimmungen abzunicken und damit auf sein Widerrufsrecht für alle kommenden App-Downloads (der nächsten Monate) zu verzichten, ist mir unklar. Hat überhaupt schon jemand die neuen AGBs im App Store vorgesetzt bekommen? Ich wurde bislang noch nicht danach gefragt.

Verbraucherschutz ist wichtig, ein 14-Tage-Rückgaberecht auf Apps scheint übermotiviert. Das finanzielle Risiko, dass der Nutzer mit dem Kauf einer iOS-Software unter 10 Euro eingeht, steht für mich in keinem Verhältnis zum Aufwand der Rückabwicklung und der juristischen Intransparenz. Fehlerhafte oder inkompatible Software natürlich ausgenommen.

Die pessimistische Annahme, dass eine solche Regelung großflächig ausgenutzt werden würde, teile ich nicht. Wer so vorgeht, greift doch eh zur Piraten-Kopie anstelle sich durch sein App-Store-Profil mit auffällig vielen zurückgegebenen Apps bloßzustellen, oder?