Darüber nachgedacht: Apples Abo-Modell nach seiner Ankündigung per Pressemitteilung

von alex olma | 15. Februar 2011 | 19:35 Uhr

Hier ein paar weiterführende Gedanken zu Apples Abo-Modell, das mit der heutiger Pressemitteilung ein paar griffigere Formen annahm.

Amazons Kindle-Buchverkauf ist, nach ein wenig Bedenkzeit im Zusammenhang mit der aktuellen Ankündigung, vielleicht kein von mir gut gewähltes Beispiel gewesen. Trotzdem stellt das Online-Versandhaus auch diverse digitale Abo-(Tageszeitungs-)Angebote bereit, die von der Apple Neu-Regelung betroffen wären. Ändert sich das jetzt vielleicht?

IPhoneBlog de Kindle

Die aktuelle Umgestaltung betont einleitend explizit ‘Abo-Services’ wie “beispielsweise Magazine, Zeitschriften, Videos, Musik, etc.“. Das bedeutet nach dem heutigen Stand der Informationen, dass auch Netflix seine Abo-Dienstleistung als ‘In-App’-Kauf mit der 30-Prozent-Abgabe an Apple anbieten muss.

Der Ansatz für das jetzt vorgelegte Abo-Modell ist interessant, weil es Verlagshäuser dazu herausfordert mit einem extrem einfachen (“One-Click”-)Bezahlsystem zu konkurrieren. Es wird spannend sein zu verfolgen, ob diese Herausforderung angenommen wird oder ob man sich unter Gequengel und Jammern dem von Apple vorgegebenen System zuwendet. Dabei zu bedenken bleibt: Bereits jetzt fließt ein guter Anteil des Verkaufspreises von Print-Ausgaben an den Vertrieb mit seinen LKWs und Kiosk-Besitzern.

Die 30-Prozent-Abgabe für digitale Transfer- und Werbe-Leistungen ist für Publisher zwar ungewohnt, sollte aber eigentlich nicht verwundern. Insbesondere dann, wenn man sich an die Infrastruktur eines anderen, bereits groß ausgebauten Vertriebskanals, andockt. Erwartet man allen Ernstes einen ‘Gratis-Fahrschein’? Das erinnert ja fast an diese ‘Kostenlos-Kultur im Internet‘…

IPhoneBlog de Williams

Interessant wird es auch für Musik-Dienstleister. Einige der Streaming-Angebote sollen weitaus weniger als 30-Prozent vom Verkaufspreis als Marge einstreichen. Hank Williams schlussfolgert in seinem Weblog, dass Apple bewusst (Musik-)Anbieter mit knapp kalkulierten Konditionen ausschließt:

But Apple is not stupid, so they have certainly run the numbers. And so it seems that they have decided that they now have a platform that is so popular, that the services that can’t afford to pay them 30% are not needed anymore. In fact, perhaps it might be more accurate to say, these services aren’t *wanted* any more.

Bislang eher schwammig in der Pressemitteilung formuliert, ist die folgende Aussage:

Darüber hinaus müssen Verlage künftig auf Links in ihren Apps verzichten (beispielsweise zu einer Webseite), die es Kunden ermöglicht Inhalte oder Abos außerhalb der App zu kaufen.

Inwieweit Apple dies verfolgt und Apps mit offensichtlichen Link-Platzierung (oder schlimmer noch: ‘Klick-Farmen’) daraufhin ablehnt, bleibt abzuwarten. Ebenfalls zu gedulden gilt es sich, wie ‘die Verlage von der Möglichkeit Gebrauch machen, zusätzliche Daten der App Store Kunden abzufragen‘. Apple unterstreicht, dass der Umgang mit diesen zusätzlichen Nutzer-Informationen unter ‘die Datenschutzrichtlinien der Verlagshäuser‘ fällt und nicht unter die Apple-Bestimmungen. Voraussetzung soll dafür jedoch sein, dass den Kunden “eine offensichtliche Wahl gelassen wird“. Auch hier wird erst die Praxis zeigen, was von diesem Versprechen übrig bleibt.

IPhoneBlog de Swisher

Als ‘Deadline’ für die App-Store-Umarbeitung der Drittanbieter-Programme existiert derzeit übrigens der 30. Juni. Dieser Termin liegt noch zirka vier Monate in der Zukunft. All Things Digital berichtet von einem Memo an Entwickler, das bereits Mitte Januar das Weblog Monday Note zitierte:

For existing apps already in the App Store, we are providing a grace period to bring your app into compliance with this guideline, [...] To ensure your app remains on the App Store, please submit an update that uses the In App Purchase API for purchasing content, by June 30, 2011.

(Mir) berichten Entwickler, dass aktuell noch keine Option in iTunes Connect existiert, die das Anlegen der neuen Abos ermöglicht. Inwieweit die finale iOS 4.3-Version dafür von Nöten ist, bleibt abzuwarten. ‘The Daily‘ zeigte bereits vor zwei Wochen, dass ein Abo-Modelle auch unter iOS 4.2.1 eingearbeitet werden kann. Das Murdoch-Fabrikat genießt jedoch eine ganz ‘individuelle’ Apple-Betreuung, die nicht vergessen werden darf. An Spekulationen über ein Veröffentlichungsdatum von iOS 4.3 beteilige ich mich daher aus dieser Richtung nicht.

IPhoneBlog de Washington

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt es lediglich festzustellen, dass die Nachrichtenangebote sich erst einmal auf die Lauer legen. ‘The Washington Post‘ (kostenlos; App Store-Link) verlängert in einem gerade veröffentlichten Update die “full-access subscription” für eine begrenzte Zeit. Inwieweit andere Anbieter ihre Dienstleistungen ausbauen oder vorerst eventuell alles beim Alten belassen, wird sich zeigen. Das man für diese Entscheidung auf die Mitbewerber schielt, ist nur allzu verständlich.

  • Lasaro

    ich kenn mich da zu wenig aus aber ist es nicht so dass zB die streaminganbieter sozusagen einmalig für eine lizenz eines musikstücks bezahlen und nicht pro kunde pro musikstück?

    theoretisch würde dass ja (in fantasiezahlen und sehr einfach gerechnet) heißen:

    1.000$ lizenzkosten für ein musikstück an 5.000 kunden á 1$ = 4000€ gewinn

    1.000$ lizenzkosten für ein musikstück an 16.000 kunden á 1$ = 15.000$ umsatz – 30% an apple = 10.000$ gewinn

    (NATÜRLICH muss man noch mehr mitberechnen, dient nur als anschauung ;)

    spiele wie angrybirds zB gehen ja auch davon aus dass ihr einmalig erstelltes werk 3 mio mal verkauft wird und so bei einem preis von 1$ mehr gewinn entsteht als wenn sie 10$ verlangen aber nur 50.000 kopien verkaufen…

    bin ich da total auf dem holzweg?

    • Alexander

      Du machst Dir gerade Gedanken, die jeder Hersteller, der Produkte verkauft durchdenken muss.

      Reduziere ich den Preis in der Hoffnung dadurch mehr zu verkaufen und so mehr Marge zu machen oder nehme ich einen etwas höheren Preis, wo ich pro Stück mehr verdiene, dafür aber unter Umständen nicht so viel verkaufe.

      Eine kleine “Garagenbude” findet angesichts der Verbreitung des AppStores eine ideale Platform um bekannt zu werden und auf diesem Weg Geld zu verdienen. Daher ist eine höhere “Abgabe” an Apple ok, da sich die Firma massiven Werbeaufwand sparen kann, da dies indirekt durch den AppStore passiert.

      Riesen Verlage sind jedoch etabliert in den bisherigen “Offline”-Märkten und kennen ihrer (sehr dünnen) Margen. Während ich bei “Angry Birds” erst durch den AppStore auf den Hersteller aufmerksam werden, kenne ich “Bild”, “FAZ” und Konsorten und schaue eher gezielt nach, was die im AppStore zu bieten haben. D.h. der Werbeeffekt für die Verlage ist nicht vorhanden und sie werden nicht allzu viele neue Kunden gewinnen, die erst durch den AppStore auf das Verlagsprodukt aufmerksam werden.

      Mit der Digitalisierung des Verlagswesens und der Verlagerung ins Internet und in den AppStore sparen diese Verlage zwar Vertriebskosten und Herstellungskosten, jedoch ist zur Zeit nur schwer absehbar, wie sich der Markt entwickeln wird.

      Ist die digitale Zeitung ein “Addon” zur bestehenden Papierversion und produziert so doppelte Kosten? Aiuch bei gleichen Artikeln muss ein Text für iPad und Papierversion entsprechend angepasst werden. Oder ersetzt die digitale Version die Papierversion? Langfristig vermutlich klar, aber kurz- und mittelfristig? Wie schnell geht dieser Digitalisierungsprozess vonstatten?

      Desweiteren bleibt die Frage im Raum, wieso Apple denn zwingend am bereitgestellten Content von Drittanbietern mitverdienen soll. Denn Apple verdient ja schon an der Hardware und ggf. an den Apps selbst, deren Vertrieb und Bereitstellung sie übernehmen. Wenn ein Verlag entscheidet, dass die Push-Funktionalität oder die leichte Bereitstellung und Abrechnung vorteilhaft für ihn ist, weil er so mehr Kunden erreichen kann, dann soll Apple auch gerne für die Dienstleistung daran verdienen.

      Warum sollen sie aber Geld bekommen, wenn ich diese Zeitung direkt bei dem Verlag selbst herunterlade und auch dort direkt bezahle? Apple muss hier nicht mit im Boot sitzen. Es entstehen keine Infrastrukturkosten für Apple, da sie nichts abzurechnen haben und auch keine Download-Kapazitäten zur Verfügung stellen.

      Und genau hier greifen sie ein, indem sie sagen, du kannst das gerne anbieten, aber nur, wenn auch unser Weg geht und unser Weg nicht teurer ist. Denn bei einem gleichen Preis und Angebot steht doch fest: Ich werde die Transaktion über Apple abwickeln, einfach weil es einfacher ist und alle, was ich brauche schon eingerichtet habe. Wenn der Preis jedoch höher wäre, weil z.B. die Verlage die Kosten von Apple an den Kunden weitergeben würden, dann würde ich mir das überlegen und bewerten, ob Apples Weg den Mehrpreis rechtfertigt. Genau DAS wäre der freie Markt. Mit Apples Regelung gibt es diesen freien Markt nicht.

      Ganz nebenbei profitiert Apple immer, und zwar über das große und breite Angebot an Apps, das immer breiter wird, je mehr Anbieter Apps anbieten. Dadurch wird für mich als Kunde diese Platform interessanter und ich greife lieber wieder zu einem Apple-Produkt als zu einem Konkurrenzprodukt.

      Ich persönlich hoffe, dass Apple seine Haltung überdenkt oder der Markt entsprechend reagiert und dieses Konzept zum Scheitern verurteilt. Denn so entstehen nur Kosten, die letzten Endes ich als Kunde tragen werde und die sich Apple in die Hose steckt. Das muss nicht zwingend sein.

  • Oli

    Zu “Netflix”: Würde es für solche Dienste nicht einfach genügen, aus der App den Link zur Abo-Webseite zu entfernen? Wer noch kein Abo hat, wird sich die App ja eh nicht installieren.

  • Anonymous

    Apple hat doch inzwischen längst nachgelegt. ALLE externen digitalen Verkäufe müssen zukünftig zum gleichen Preis auch per In-App-Kauf möglich sein.

    Damit bleiben den Inhalteanbietern nur 2 Optionen:

    1.) Alle Vertriebswege werden verteuert, das App-Store-Angebot wird dann subventioniert.
    2.) Es gibt kein App-Store-Angebot mehr.

    In beiden Fällen ist der Kunde der Leidtragende.

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