Kein Tethering für iPhone-Kunden der 1. Generation – T-Mobile beharrt auf Tarifwechsel

T-Mobile und Apple schieben sich weiter den schwarzen ‚Tethering-Peter‘ zu. Rechtsanwalt Udo Vetter (Lawblog) verfasste im Auftrag für mehrere Mandaten ein Schreiben an den exklusiven iPhone-Mobilfunkpartner, der die Modemnutzung für seine Kunden der ersten Vertragsgeneration ausschließt.

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Wir berichteten am 15. September darüber. Der Aufschrei war groß, was jedoch T-Mobile mit ihrem aktuellen Antwortschreiben nicht davon abhielt, auf dessen Position zu verharren.

Vorher war Tethering im T-Mobile Netz mit dem iPhone nicht möglich. Daher gehört es auch nicht zum Leistungsumfang des T-Mobile Vertrags und es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Tethering in den – nicht mehr angeboten – Complete Tarifen der 1. Generation.

Ich halte dies (immer noch) für kritisch, da auch derzeit noch Complete-Tarife der ersten Generation (beispielsweise an Journalisten) verkauft werden. Ob die Vertragsdetails entsprechend geändert wurden, ist mir nicht bekannt.

Die T-Mobile-Zielrichtung drückt sich jedoch eindeutig mit folgendem Statement aus:

Unser Angebot: Ihr Mandant wechselt kostenfrei – ohne Verlängerung der Laufzeit Ihres Vertrags – in einen Complete Tarif der 2. Generation und beauftragt die Zusatzoption “Modem Nutzung”.

Ob eine Klage angestrebt wird bleibt unklar. Ob diese erfolgsversprechend wäre, mag ich ohne juristischen Hintergrund nicht beurteilen. Da man als Vertragsbesitzer der ersten Generation eine kostenfreie MultiSIM beantragen konnte (man beachte die Vergangenheitsform), argumentiert T-Mobile durchaus nachvollziehbar.

Der Leistungsumfang des T-Mobile Vertrags Ihres Mandanten – im Complete Tarif der 1. Generation – ist unverändert. Eine einseitige Änderung des Vertrags durch T-Mobile ist nicht erfolgt. Es besteht auch kein Anspruch, dass T-Mobile das Mobilfunknetz anpasst, um in den älteren Complete Tarifen Tethering mit dem iPhone zu ermöglichen.

Der T-Mobile-Standpunkt läuft auf folgende (von mir formulierte) Formel hinaus: ‚Wechseln Sie in den aktuellen Tarif und Sie dürfen Tethering kaufen. Wer dies nicht tut, wird auch nicht sein iPhone als Modem nutzen‘.

Bis auf die Tatsache, dass durch die Tethering-Funktion eventuell häufiger zur iPhone-Datennutzung gegriffen wird, gibt es für den Mobilfunkanbieter keine nachvollziehbaren Gründe, so einen Aufstand um die Funktions-Freischaltung zu machen. Ausgenommen dem iPhone, ist die Tethering-Nutzung im T-Mobile-Netz entsprechend unproblematisch.

Mit Kundenfreundlichkeit hat das bei dieser Faktenlage dann leider nichts mehr zu tun und rückt (abermals) den exklusiven iPhone-Mobilfunkanbieter für Deutschland in ein äußerst schlechtes (PR-)Licht.

Des Weiteren steht jedoch auch Apple in der Kritik. Aktive Lösungsvorschläge für net- und simlockfreie iPhones (beispielsweise aus Italien) für einen Betrieb im deutschen Mobilfunknetz bleiben unbeantwortet oder mit Verweisen. Derzeit sind weder die entsprechenden Profile der Mobilfunkbetreiber, noch die notwendige Apple-Signatur verfügbar.

via lawblog