Besteuerte App-Dienste in Apples neuem ‚In-App‘-System?

Exakt sieben Tage nach der Apple-Pressemitteilung über ‚In-App‘-Abos liegt die erste App-Store-Ablehnung auf dem Tisch. Und das ist weder erfreulich, noch nachvollziehbar. ‚Readability‚, ein Dienst für Webseiten-Formatierung mit Text-Fokus inklusive Autoren-Beteiligung, formuliert aufgrund ihrer App-Store-Zugangsverweigerung (nach §11.2) einen „Offenen Brief an Apple“.

IPhoneBlog de Readability

By including “functionality, or services,” it’s clear that you intend to pursue any subscription-based apps, not merely those of services serving up content. Readability’s model is unique in that 70% of our service fees go directly to writers and publishers. If we implemented In App purchasing, your 30% cut drastically undermines a key premise of how Readability works.

Das Geschrei um den veranschlagten Prozentsatz einer Beteiligung ist mittlerweile nebensächlich. Apple bietet hier eine Werbe- und Distributionsplattform, für die sie nach eigenem Ermessen Gebühren festsetzen können. Wenn sich das Angebot durch die 30-Prozent-Abgabe zukünftig nicht mehr realisieren lässt (beispielsweise durch zu geringe Margen), ist das erstmal ein Problem des Anbieters. Für Apple wird es erst dann problematisch, wenn Qualitäts-Angebote wie beispielsweise Spotify sich aus dem App Store zurückziehen.

Abos, die sich über einen einzelnen Klick innerhalb einer Anwendung abschließen lassen und sich technisch in die Infrastruktur des jeweiligen Anbieters integrieren, gehören besteuert. Als falsch dagegen empfinde ich den Eingriff in eine Drittanbieter-Dienstleistung, die nicht unter ein generelles Verständnis von ‚Publikationen‘ fällt. ‚Readability‚ erfüllt, genau wie diverse andere Service-Dienstleister, (für mich) nicht die Voraussetzungen für eine Apple-Steuer von 30-Prozent. Dabei geht es nicht um den Preis sondern um eine generelle Einsicht, dass Apples Hardware-Plattform auch deshalb so interessant ist, weil sie genau jede App-Store-Dienste mitbringt. „Ich kaufe mir ein iPad, um darauf meinen (bereits bestehenden) ‚Readability‚-Zugang zu nutzen‚ sollte als Argument gelten!

Eine Diskussion über genau diese Abgrenzung führten wir letzten Freitag im Podcast. Dabei war die jetzige Ablehnung noch nicht bekannt. Damaliger Kenntnisstand: Während die Pressemitteilung auch „Musik- und Film„-Angebote erwähnte, schlossen die Entwickler-Vereinbarungen bereits ‚außerhäusige‘ App-Store-Käufe (über ‚Content‘) weitreichend mit ein.

Ich wollte das nicht glauben, beziehungsweise zumindest nicht so interpretieren. Die jetzige ‚Readability‚-Ablehnung wirft diese gut gemeinte Interpretation erstmal über den Haufen. Es muss (meiner Meinung nach) möglich sein, sein bestehendes Netflix-Konto oder seinen bezahlten Dropbox-Account am iPhone oder iPad einzutragen und ohne Probleme zu verwenden. Auch wenn es sich im weitesten Sinne um ein ‚Abonnement‘ mit monatlich wechselndem Geldbetrag handelt.

Dazu auch passend Steve Jobs Aussage in der Pressemitteilung:

Our philosophy is simple – when Apple brings a new subscriber to the app, Apple earns a 30 percent share; when the publisher brings an existing or new subscriber to the app, the publisher keeps 100 percent and Apple earns nothing.

Instapaper-Entwickler Marco Arment schlägt in seinem Blog-Beitrag zum Thema in die gleiche Kerbe und fragt nach Apps wie Evernote, Salesforce oder dem Lesezeichendienst Pinboard.in:

There are plenty of paid services, or free services with paid upgrades, that have first- and third-party iOS apps. […] What’s going to be the rule for third-party apps accessing paid services?

Genau hier erweitert sich das Spektrum an offenen Fragen: Was ist mit Anwendungen, die eine Dropbox-Anbindung bereitstellen oder auf Foto-Gemeinschaften wie Flickr (Pro) zugreifen? Wie lassen sich über ‚In-App‘-Verkäufe erworbene Account mit anderen Geräten (Kindle, etc.) oder generell dem Netz verknüpfen, wenn der Nutzer die Daten nicht mit dem Dienstleister teilt? Screenshot-Service ‚TinyGrab‘ fragt dies ebenfalls in einem Blog-Beitrag.

We can’t provide a free TinyGrab version in the app store and then sell a version on our site, because you still require an account to login. Apple wants a slice of that pie and we can’t give it to them; in other words they’ve locked us out.

Eine vermeintliche E-Mail von Steve Jobs zeigt nach all diesem Wirrwarr erste Ansätze einer ‚friedlichen‘ Lösung. Auf die bereits aufgeworfenen Fragen antwortete er im gewohnt schlichten Stil:

We created subscriptions for publishing apps, not SaaS apps.

‚SaaS‘ steht dabei für ‚Software-as-a-Service‘ und dürfte Angebote wie Dropbox oder Lesezeichen-Apps ähnlich Pinboard.in von der Apple-Gebührenzentrale ausschließen. Was jedoch genau unter „publishing apps“ fällt, bleibt abzuwarten. ‚Readability‚ veröffentlicht keine eigenen Werke sondern bietet einen Bezahl-Zugang für Artikel an und unterscheidet sich daher von ‚klassischen‘ Magazin- und Nachrichten-Services. Nach Jobs Aussage könnte die App den Zulassungsprozess passieren. Die erste Ablehnung spricht eine andere Sprache.

Wie fair und transparent sich die zukünftigen Beurteilungen der App-Store-Genehmigungen abbilden lassen, wird sich nur in der Praxis zeigen. Für Entwickler und Anbieter von Inhalten ist das (gewohnt) problematisch (aber nicht neu). Vorerst gilt es jedoch festzuhalten, dass die simple Pressemitteilung, die vollzogene ‚Readability‚-Ablehnung und die einzeilige Steve Jobs Mail keinen für Entwickler und Kunden nachvollziehbaren Beginn dieser neuen ‚Abo-Besteuerung‘ darstellt.

Man weiß irgendwie, worauf Apple hinauswill. „Wer die Leser bringt, kassiert die Provision“ – das leuchtet ein. Zumindest glaubt man zu wissen, was gemeint ist. Die Anzahl der Grenzfälle und neuen Review-Kriterien scheinen jedoch bereits schon jetzt sehr unübersichtlich.

Spannend wird es daher, wenn die ‚Big Player‘ dem App Store ihre Updates vorlegen und aussagekräftige Präzedenzfälle erwirken. Allen voran natürlich Amazons Kindle, das mit perfektem Timing diese neue Werbung lanciert.

DirektKindle