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Patentstreit: Apple stoppt Online-Verkauf vom iPhone 3G(S) / 4 und iPad 3G

IPhoneBlog de Mannheim

Nach einer Verfügung des Landgerichts Mannheim nahm Apple am heutigen Freitagmorgen seine älteren iPhone-Modelle sowie das iPad 2 in der UMTS-Fassung aus dem deutschen Online-Verkauf. Der Verkaufsstopp scheint allerdings nicht die heutige Entscheidung sondern das Urteil vom Dezember 2011, Motorolas erster Erfolg gegen Apple in Mannheim, zu vollstrecken.

Apple bestätigte dem iPhoneBlog.de auf Nachfrage diese DPA-Zitat:

While some iPad and iPhone models are not available through Apple’s online store in Germany right now, customers should have no problem finding them at one of our retail stores or an authorised reseller. Apple is appealing this ruling because Motorola repeatedly refuses to license this patent to Apple on reasonable terms, despite having declared it an industry standard patent seven years ago.

Das iPhone 4S scheint von der Entscheidung ausgenommen, weil es einen Baseband-Chip von Qualcomm aufweist. Patentrechtsexperte Florian Müller vermutet, dass zwischen Motorola und Qualcomm Abkommen zur Kreuzlizenzierung bestehen, die mit Infineon/Intel nicht vereinbart wurden. Die früheren iPhone-Modell sowie das iPad 2 in seiner GSM-Fassung benutzten einen ‚Baseband Processor‘ von Infineon. Intel kaufte die Mobilfunksparte von Infineon für 1.4 Milliarden US-Dollar im August 2010. Die CDMA-Ausführung des iPad 2 setzt auf Qualcomm.

Das Dezember-Urteil betraf ein „Datenübertragungsverfahren in Mobilfunknetzen“ und gehört zum zentralen Bestandteil von GSM. Sein Patentinhaber, in diesem Fall Motorola Mobility, ist verpflichtet, Lizenzen für dessen Nutzung zu fairen Konditionen bereitzustellen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory, FRAND). Apple unterbreitete Motorola ein Lizenzangebot, wollte jedoch rückwirkend keinen Schadensersatz zahlen.

Will Motorola Mobility das Urteil nun vollstrecken lassen [was heute scheinbar geschah], muss die künftige Google-Tochter eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro hinterlegen. Damit sollen mögliche Forderungen Apples abgesichert werden, sollte der iPhone-Hersteller in der nächsten Instanz Erfolg haben.