Ab Heute: EU-Energielabel für Smartphones

Ecodesign requirements will apply to smartphones, feature phones, cordless phones and slate tablets placed on the EU market from 20 June 2025 onwards. Energy Labelling requirements will apply from the same date for smartphones and slate tablets. These rules do not apply to tablet computers, to products with flexible main display (roll-up), and to smartphones for high security communication.
The regulations focus on measures to extend product lifetime (reparability, upgradability, battery life). The increase in average lifetime, e.g. from 3.0 to 4.1 years for a mid-range smartphone, implies a decrease in annual sales, with the same stock.
Die EU-weit geltende Kennzeichnungspflicht, die auch Informationen über Reparierbarkeit und Updategarantie beinhaltet, gilt für alle zukünftig erscheinenden Telefone.
Streitigkeiten zwischen Herstellern und Reparaturverbänden sind wir gewohnt; beide Seiten bringen legitime Argumente in diese Diskussion ein. Die Pentalobe-Schrauben im iPhone 4 erzeugten etwa eine gigantische Kontroverse; heute nutzen viele Hersteller dieses Schraubenkopfprofil.
Wenn sich der Klebstoff für den Akku des iPhone 16 jetzt auch mit einer 9-V-Batterie lösen lässt oder das iPhone 15 von beiden Seiten öffnet, ist das ein Gewinn für Kunden, hilft (preislich) aber auch Apple. Preisdeckel für Ersatzteile hätten dagegen nicht weh getan, sind derzeit aber nicht in der Verordnung vorgesehen.
Die Forderung nach verbindlichen Zusagen zu Software-Updates erachte ich in einer etablierten Produktkategorie, so wie Smartphones, als schlicht richtig. „Parts Pairing“ steht dagegen nur im negativen Kontext, obwohl es eine große Hilfe auf dem Gebrauchtmarkt ist.
Apple sieht sich oft im „Right to Repair“-Fokus. Egal, ob gerechtfertigt oder nicht: „Industry-leading“ erwartet ich auch hier von ihnen.