‚In-App‘-Kaufrichtlinien ohne Preisdiktat aber weiterhin mit offenen Fragen

IPhoneBlog de App Store Review Guidelines

Heise.de entdeckt: Aus alt…

11.13 Apps can read or play approved content (magazines, newspapers, books, audio, music, video) that is sold outside of the app, for which Apple will not receive any portion of the revenues, provided that the same content is also offered in the app using IAP at the same price or less than it is offered outside the app. This applies to both purchased content and subscriptions. [Emphasis added]

…wird neu:

11.14 Apps can read or play approved content (specifically magazines, newspapers, books, audio, music, and video) that is subscribed to or purchased outside of the app, as long as there is no button or external link in the app to purchase the approved content. Apple will not receive any portion of the revenues for approved content that is subscribed to or purchased outside of the app

Die diskutierten Guidelines für In-App-Käufe enthalten nicht mehr den Passus, digitale Inhalte ‚zum gleichen oder niedrigeren Preis‚ anbieten zu müssen. Ein (Web-)Link auf externe Shops bleibt trotzdem untersagt.

Die Veränderung ist beachtenswert, galt (für mich) aber schon im Februar als schwierig umzusetzen:

Es muss (meiner Meinung nach) möglich sein, sein bestehendes Netflix-Konto oder seinen bezahlten Dropbox-Account am iPhone oder iPad einzutragen und ohne Probleme zu verwenden. Auch wenn es sich im weitesten Sinne um ein ‘Abonnement’ mit monatlich wechselndem Geldbetrag handelt.

Schön, dass diese praxisuntaugliche Passage gestrichen wurde.

Falls alle Verleger dazu berechtigt werden, eine kostenlose Digital-Beilage ihrer Publikation einem Print-Abo zu spendieren, dürfte die ehemalige Aufregung vom Jahresbeginn erheblich an Brisanz verlieren.

Damit können Verlagshauser nun beliebig teure ‚In-App‘-Abos verkaufen und die Apple-Steuer von 30-Prozent ausgleichen. Bereits bestehende Zugänge lassen sich übernehmen – der Condé-Nast-Verlag macht davon bereits Gebrauch.

An dem untersagten (Link-)Verweis zur Webseite könnten einige Interessenten jedoch scheitern und das (bequemere) ‚In-App‘-Modell verwenden. Die Verleger betonten mehrfach, dass ihnen der Verkaufspreis egal sei aber der fehlende Zugriff auf die Nutzerdaten das Problem darstellt. Mittlerweile scheint man entspannter und glaubt an hohe ‚Opt-In‘-Quoten:

Initially, publishers were worried, reasonably enough, that users would overwhelmingly say no. But they don’t. In fact, about 50 percent opt in.

Unter diesem überarbeiteten Regelwerk dürfte auch „Apples erstes 30-Prozent-Opfer„, die E-Book-App ‚iFlow Reader‘, zurückkehren. Jetzt wird sich zeigen, wie viel Publicity beim öffentlich inszenierten Abgang mit im Spiel war.

Trotzdem gilt: Solange wir keine praktischen Umsetzungen (von ausschlaggebenden Apps wie dem Amazon Kindle, Netflix, etc.) dieser Vorgaben sehen (Text-Erläuterungen scheinen nicht auszureichen), bleiben diverse Fragen und Anwendungsfälle ungeklärt.