pCloud

Promo-Punch-Out! Neue Entwickler-Vorgabe für Apps, die Werbelinks auf den App-Store-Katalog schalten.

IPhoneBlog de App Store Genius

Seit dem 12. September existiert eine neue Entwickler-Klausel in den ‚App Store Review Guidelines‚.

2.25 Apps that display Apps other than your own for purchase or promotion in a manner similar to or confusing with the App Store will be rejected.

Ins Visier gelangen dadurch Programme wie AppShopper oder AppTicker, die sich als App-Store-Kopie aufstellen. Über Preiskurven, Push-Benachrichtigungen für Schnäppchen und Funktionen zum Beobachten einzelner Anwendungen erzeugen sie für Nutzer auf der Software-Pirsch einen Mehrwert. Gezahlt wird mit User-Daten sowie einer direkteren Vergütung über Affiliate-Link, die dem Anbieter zugeschoben werden, wenn über seinen Link in Apples App Store eingekauft wird.

Soweit, so fair. Insbesondere mit Blick auf Funktionen, die Apple nicht selbst anbietet und die den Zugang zum chaotischen Software-Verzeichnis zugänglicher gestalten. Angebote wie App Map, die versuchen anhand der Geo-Position ‚Programme aus deiner Umgebung‚ zu empfehlen, sind ein positives Beispiel.

Schwierig wird es bei reinen ‚Linkfarmen‚, die dem offiziellen Store ähneln sowie Anbietern, die Chart-Positionen und Promo-Aktionen verkaufen. ‚Free App A Day‘ oder auch ‚Daily App Dream‘ offerieren solche Dienstleistungen, indem sie täglich Werbeplätze gegen mehrere tausend Dollar verscherbeln. Im Web fehlt Apple dagegen die Handhabe; eine App mit diesem Geschäftsmodell muss man aber nicht als iOS-Download dulden.

Alles in allem formuliert Apple den Paragraph 2.25 bewusst offen, um Spielraum für Zu- und Absagen zu schaffen. Nützliche Features, die als Wegweiser durch den App-Store-Dschungel führen, wie beispielsweise das von Cupertino aufgekaufte Chomp, sind weiter zu fördern – zumindest in einem überschaubaren Rahmen.

Schnäppchenspäße dagegen, die nur an ein paar schnellen Werbe- und Sponsorklicks interessiert sind, gehörten eigentlich schon vor der Regeländerung pensioniert.