T-Mobile erwirkt einstweilige Verfügung gegen Vodafone
von alex olma | 31 Juli 2009 | 10:40 Uhr

Per E-Mail informierte die Vodafone-Geschäftsführung seine Partneragenturen am heutigen Vormittag, das kürzlich veröffentlichte Vorgehen für iPhone-Interessenten wieder einzustellen. Die einstweilige Verfügung von T-Mobile an Vodafone sollte dabei nicht auf große Überraschung gestoßen sein, wie die pedantisch ausgeführten Gesprächsleitfäden bereits verrieten.
Die strategische Angebotsausrichtung, einen Vodafone-Vertrag mit einem Hardware-Verkauf eines Drittanbieters zu verknüpfen, scheint T-Mobile mit einem gerichtlichen Eilverfahren jetzt zu unterbinden.
Hier der komplette E-Mail-Textauszug:
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Sehr geehrte Herren,
aufgrund einer einstweiligen Verfügung von T-Mobile ist der bekannte iPhone Proze zu sofort “on hold” gesetzt. Die entsprechende Art.Nr. wird ab morgen nicht mehr buchbar sein.
Bitte weisen Sie die Partneragenturen ausdr cklich daraufhin, dass eine Beratung zum iPhone oder entsprechende Angebote gegenber dem Kunden zu unterlassen sind.
Sobald die rechtliche Bewertung abgeschlossen ist, werden Sie ber das weitere Vorgehen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
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MobileNavigator im August preisreduziert – wo bleibt TomTom?
von alex olma | 31 Juli 2009 | 09:58 Uhr

Ab heute – bis einschließlich Ende August – bietet Navigon auf seine Routing-Software MobileNavigator Europe (App Store-Link) 20-Prozent Rabatt. Für 79.99 € lassen sich 1.67 GB-Daten vergünstigt erwerben, die über deutsche, englische, finnische, französische oder russische Straßen führen. Insgesamt werden 19 Länder von dem ersten Navigations-Assistenten mit ‘Schritt-für-Schritt’-Hinweisen auf dem iPhone erfasst.
Die gerade aktualisierte Version 1.1.0 bietet Informationen über Radar-Geschwindigkeitsmesser, eine optimierte Lautstärken-Anpassung der iPod-Musikwiedergabe sowie erweiterte Kartendarstellungen.
Ausreichend stark bemängelt, so dass es hier Erwähnung finden soll, wird die Qualität der Routenführung (Richtung der Einbahnstrasse nicht beachtet) sowie der Umfang von ‘Point of Interest‘-Lokalitäten (fehlendende Tankstellen-, Gastronomie-Einträge, etc.) und die vornehmlich in Städten auftretenden GPS-Signalaussetzer.
Da ich kein Autofahrer bin und lediglich als Fußgänger/Fahrradfahrer mit der Anwendung herumspielen konnte, wäre ich über ein paar persönliche Erfahrungsberichte in den Kommentaren sehr dankbar.
Bislang genießt MobileNavigator für Nordamerika (54.99 €; App Store-Link), Deutschland, Österreich und die Schweiz (69.99 €; App Store-Link) und das aktuell preisreduzierte Europa (79.99 €; App Store-Link) ein einsames App Store-Leben. Mögliche Konkurrenten wie TomTom kommen nach ihren vollmundigen WWDC-Ankündigungen nicht aus den Puschen. Bedauerlich, da so eine hochpreisige Navigations-Software sicherlich nicht auf kurze Sicht von Nutzern zweimal erworben wird.
Update: Wie richtig in den Kommentaren erwähnt, sollten die Sygic-Produkte nicht unerwähnt bleiben (App Store-Link).
TomTom hatte im gleichem Atemzug Mitte Juni angekündigt, auch ein Autohalterung mit GPS-Verstärker anzubieten. Die passende iPhone-Webseite ist seit über 1.5 Monaten vorhanden, von der Anwendung und dem Zusatz-Equipment fehlt bislang jede Spur.
Ansonsten tummelt sich im App Store mit Roadee ein OpenStreetMap-basiertes Navigationssystem für preisgünstige 1.59 € (App Store-Link). Das Kartenmaterial wird bei der Anwendung frisch aus dem Netz gezogen und die Routenführung mit CloudMade bewerkstelligt. Die gerade aktualisierte Version 1.1 bringt englische Sprachführung sowie ein verändertes Programm-Layout inklusive Breitbild-Ansicht.
SMS-Sicherheitslücke im iPhone OS (Update)
von alex olma | 31 Juli 2009 | 07:52 Uhr

Zitat: internetnews.com
Auf der Sicherheitskonferenz Black Hat demonstrierten am gestrigen Donnerstag Charlie Miller (links) und Collin Mulliner (rechts) einen SMS-Angriff auf das iPhone. Die live-vorexerzierte Technik (auf einem iPhone ohne Jailbreak mit Firmware 3.0) nennt sich Fuzzing und ist eine Art Denial of Service-Attacke.
Über das exakte Spektrum der Verwundbarkeit durch den Exploit wurde nicht näher eingegangen. Im Vorfeld der Konferenz sagt Miller gegenüber Forbes, dass sich die Schwachstelle zum Einschleusen von Schadcode eignet, mit der Anrufe ausgeführt, Datenverbindungen aufgebaut und SMS-Nachrichten verschickt werden können.
In der Demonstration haben Miller und Mulliner über die SMS-Sicherheitslücke das ‘CommCenter’ abgeschlossen, das sämtliche Funk-Verbindungen wie WiFi, Bluetooth und GSM im Griff hat. Das CommCenter sollte allen ‘Unlockern’ der ersten Stunde noch hinreichend bekannt sein…
Miller schickte für seine Nachforschungen zu der aufgezeigten Schwachstelle über eine halbe Millionen Kurznachrichten auf sein iPhone. Auch Windows Mobile und Android-Telefone sind betroffen. Google besserte letzte Woche jedoch bereits nach. Ob sich Apple mit Firmware 3.1 der Angelegenheit widmet, ist nicht bekannt.
Charlie Miller brachte sich kürzlich bei der Dev-Team-Präsentation zum 3GS-Unlock ins Gespräch, als er die erhöhte Verwundbarkeit durch einen Jailbreak darlegte.
Im gleichen (Konferenz-)Atemzug präsentierten Zane Lackey und Luis Miras auch auf der Seite von Mobilfunkbetreiber die Unsicherheit bei SMS-Textnachrichten. Zur Demonstration für die Aussendung ‘verseuchter’ Kurzmitteilungen, schrieben die Forscher eine iPhone-Anwenundung namens TAFT.
TAFT schreibt sich ‘There is an Attack For That’ aus, und ist als süffisante Anspielung auf die aktuelle iPhone-Werbekampange zu verstehen.
Update
Auf Mashable findet sich die technischen Ausführungen zum SMS-Angriff von Miller und Mulliner.
iDisk-Zugriff für MobileMe-Kunden mit offizieller iPhone-Anwendung von Apple
von alex olma | 30 Juli 2009 | 10:05 Uhr
Seit dem gestrigen Mittwoch findet sich die lang-erwartete iDisk-Anwendung für das iPhone im App Store. Das Programm, für den mobilen Zugriff auf die virtuelle ‘Internet-Festplatte’ von MobileMe-Kunden, war bereits auf der WWDC angekündigt worden.
Die ersten Erfahrungsberichte äußern sich verhalten positiv, was vornehmlich auf die schwachbrüstige Anbindung zurückzuführen ist, mit der auch die Desktop-Variante seit längerem kämpft. Auch die Synchronisation könnte reibungsloser vonstatten gehen, da lediglich der aufgerufene Ordner auf neue Dateien überprüft wird.
Das Versenden von Downloadlinks funktioniert hingegen ausreichend gut. Dateien umbenennen, verschieben oder löschen ist nicht möglich. Konkurrenzprogramme wie Air Sharing (3.99 €; App Store-Link) oder One Disk (3.99 €; App Store-Link) – ehemals A.I. Disk – machen das besser. Die kostenpflichtigen Zusatzprogramme bieten bereits seit längerer Zeit neben dem iDisk-Zugriff auch andere Standards zur Bereitstellung von Dateien aus dem Internet (WebDAV, FTP, etc.).
Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang die Dropbox-Ankündigung einer eigenständigen iPhone-Anwendung bleiben. In meinen persönlichen Arbeitsrhythmus hat sich der kostenfreie Basis-Service bereits etabliert. Ich arbeitet über die Dropbox wie mit lokalen Dateien.
-> https://www.getdropbox.com/
Die iDisk-Anwendung ist eine nette Erweiterung für zahlende MobilMe-Kunden, leider jedoch kein (weiteres) Verkaufsargument für den Bezahlservice.
Cydia-Store und Apple’s Anti-Jailbreak-Begründung
von alex olma | 30 Juli 2009 | 07:58 Uhr

Nach knapp fünf Monaten zieht der inoffizielle Jailbreak-Store über Cydia erstmals Bilanz: Jay Freeman, Programmierer und waltendes Organ hinter dem populären Paketmanager, verkündet insgesamt 53.000 Verkäufe mit einem Umsatz von 210.000 US-Dollar.
Die Zahlen mögen im ersten Moment vielversprechend klingen. Grob überschlagen macht der Cydia-Store mit seiner überschaubaren Liste an Programmen damit seit dem 07. März rund 1300 Dollar Umsatz am Tag. Entgegen der überlegenden App Store-Konkurrenz, bei der durchschnittlich jeder iPhone-Besitzer innerhalb des letzten Jahres 33 Anwendungen heruntergeladen hat, relativieren sich die Erfolge des Cydia-Shops allerdings.
Freeman schaute für die Modmyi-Community außerdem in seine Server-Statstiken: Rund 1.5 Millionen einzelne iPhones sollen dabei in der vergangenen Woche einen Cydia-Ping abgegeben haben. Im letzten Monat waren es insgesamt drei Millionen.
Mit Spannung darf auch hier die Monopolstellung der Cydia-Verkaufsplattform betrachtet werden. Freeman – aka Saurik – zahlt nur einen variablen Prozentsatz der Umsätze an die App Store-Konkurrenzentwickler. Modmyi sprach mit Daniel Peebles – aka Pumpkin -, der sich vor drei Tagen mit seinem YouTube-Tweak in die Schlagzeilen spielte. Das Dev-Team-Mitglied veröffentlichte für $2 eine Anwendung, die YourTube heißt und bewegte Bilder des beliebten Videoportals lokale auf das iPhone laden kann.
Mit 1800 Downloads generierte YourTube $3600 in drei Tagen, von denen $2500 (nach Steuern) ausgezahlt wurden. Mit 30-Prozent ‘Transfergebühr’, entspricht dies genau der 70/30 Quote des App Stores, die Apple seinen Entwicklern anbietet.
via modmyi
Zwischenzeitlich, und das ergänzt die angestoßene Diskussion merklich, legt Apple seine Argumente gegen einen Jailbreak weiter dar. Die Electronic Frontier Foundation, eine amerikanische Bürgerrechtsorganisation im digitalen Zeitalter, forderte bereits seit August 2008 die ‘Legalisierung’ des Jailbreaks. Apple reagierte darauf im Februar 2009 und heimste sich ordentliche Negativ-Schlagzeilen ein. Aus dem mehrseitigen Juristen-BlaBla blieb in den Medien ‘Apple sagt der Jailbreak ist illegal’ hängen.
Seit Gestern findet sich die zweite Stellungnahme gegenüber dem Library of Congress Online. Diese behandelt das Thema ‘Fair Use’, die Modifikation der Baseband und Urheberrechtsfragen. Das 45-seitige (PDF-)Dokument besteht aus 16 Seiten Begründung und 29-Seiten Anhang.
Die von Apple angegebene Liste, der durch einen Jailbreak möglichen Fehlfunktionen, ist beschwerlich lang: Crashes & instability, Malfunctioning & safety, Invasion of privacy, Exposing children to age-inappropriate content, Viruses & malware, Inability to update software, Cellular network impact, Piracy of developers’ applications, Instability of developers’ applications, etc..
Doch das feinstes Juristengewäsch sollte eigentlich nicht verwundern: Will Apple den Jailbreak zukünftig nicht als Digital Millennium Copyright Act-Ausnahmeregelung verzeichnet sehen, muss hochtrabend argumentiert werden. Ob sich das amerikanische Gesetz davon beeindrucken lässt, erfahren wir (vielleicht) im Herbst.
via wired.com









