App.net kann keine Vollzeitstellen mehr bezahlen. Zu wenigen Interessenten war ein kleines Stückchen eigene Infrastruktur der Jahresbeitrag von 36 US-Dollar (~ 26Euro) wert.
For ADN, I believe that stigma is the “Twitter service that isn’t Twitter”. Nevermind that ADN tried to build more than a Twitter platform with their backer program, messaging platform, and authentication layer. Most people saw ADN for Alpha, the Twitter clone they shipped as part of their original funding model.
App.net kämpft(e) zweifellos mit einer Vielzahl von Komplikationen. Ein recht markantes Problem findet sich aber auch in der täglichen Diskussion um App-Store-Software: Nutzer sind bereit, mit ihren Daten zu zahlen. Lieber WhatsApp als Whisper; lieber Instagram als Favd, lieber Storehouse als Sunlit.
Dagegen ist wenig einzuwenden. Schwierig wird es nur dann, wenn man sich darüber aufregt, das ein Dienst wie Moves, für dessen Unabhängigkeit man mal aus eigener Tasche zahlen konnte, jetzt Daten mit seinem neuen Besitzer austauscht.
Garantien für eine Eigenständigkeit gibt es natürlich nicht. Moves hätte vielleicht auch als gut laufendes Business an Facebook verkauft. Es ist jedoch deutlich zu beobachten, dass der Versuch dafür erst gar nicht mehr unternommen wird. App.net war genau deshalb eine erfrischende Ausnahme, die vorerst gescheitert ist.
#vscocam (kostenlos; App-Store-Link) ist kein Phänomen, das sich nur über Instagram erstreckt, sondern richtig gute Fotosoftware. Ohne die Filter und Bearbeitungswerkzeuge möchte ich nicht mehr auskommen. Fast jeder Artikelaufmacher fliegt bei mir über Instashare aufs iPhone und durch diese Fotobearbeitung – weil es am iPhone einfacher ist als am Desktop.
Mein größtes Manko (neben der fehlenden iPad-App): Die künstliche Beschränkung der Bildgröße für Fotos, die ich von meiner Systemkamera (Affiliate-Link) dort importiere.
Soundflake (2.69€; App-Store-Link) ist der bessere SoundCloud-Player für das iPhone. Die App von Patrick Schneider und Stefan Kofler nimmt zwar keine Tonschnipsel auf, vermisst eine Autovervollständigung bei der Suche und kann Songs nicht kommentieren, scheint die Musikplattform zum Abspielen ihrer dort eingelagerten Audiowerke jedoch besser zu verstehen als die iOS-App der Plattformbetreiber (kostenlos; universal; App-Store-Link).
Der Konsum von Musik, die auf den Servern des ehemaligen Myspace-Konkurrenten liegt, wird durch die Offline-Verfügbarkeit mittels WiFi-Downloads, einer ‚Up next‘-Funktion, die Musiktitel in der Wiedergabeliste verschiebt und einem konstant sichtbaren Mini-Player gesteigert. Bei langen DJ-Sets merkt sich die App-Store-Software außerdem die letzte Abspielposition.
Verspielte Wischgesten, die die linksbündige Seitenspalte aufrufen oder über den Mini-Player einen Song nach vorne springen, führen durch die App, die gleich in ihrer ersten Version zu einer Empfehlung als SoundCloud-Player aufsteigt.
It was the same old pattern: when caught red-handed, countersue, claiming Samsung actually owned the patent or another one that the plaintiff company had used. Then, as the litigation dragged on, snap up a greater share of the market and settle when Samsung imports were about to be barred. Sharp had filed its lawsuit in 2007; as the lawsuit played out, Samsung built up its flat-screen business until, by the end of 2009, it held 23.6 percent of the global market in TV sets, while Sharp had only 5.4 percent. All in all, not a bad outcome for Samsung.
Wenn in ein paar Jahren die Frage aufkommt, warum Samsung keine Speicherchips, Displays und Prozessoren für Apple mehr baut, ist das hier der Artikel, in dem die Antwort steckt.
Zum zweiten Mal hält ein US-Gericht fest, das Samsung die Smartphone-Technologien von Apple zum eigenen Vorteil kopiert hat. Die Entschädigung, die die koreanische Firma dafür zahlt, verdient sie an einem Vormittag.
Im jüngsten Patentstreit zwischen Apple und Samsung haben die Geschworenen in Kalifornien entschieden. Samsung wurde schuldig befunden drei Apple-Patente verletzt zu haben. Dafür sollen die Koreaner 119,625 Millionen US-Dollar zahlen (Apple v Samsung, 12-CV-00630-LHK, US District Court Northern California). Das entspricht umgerechnet gut 86,3 Millionen Euro. Bezüglich zweier weiterer Patente wurde Samsung freigesprochen.
Mit Ausnahme einer abschreckenden Wirkung für Patentverletzer, die sich nicht als Technologieriesen die Kosten eines solchen Rechtsstreits leisten können, ging es hier nie ums Geld. Ohne Verkaufsstops und ernstzunehmende Verpflichtungen einer Kreuzlizenzierung ändert sich nichts. weiterlesen
‚iTunes in der Cloud‘, der erneute Download von bereits gekauften Spielfilmen und TV-Serien, holpert seit gestern Abend auch über die deutschen iTunes-Server. Damit steht fest: Zweieinhalb Jahre dauerten die hiesigen Lizenzverhandlungen über eine Funktion, die durch den Kauf von digitalen Inhalten (nun teilweise mit einem Upgrade auf 1080p) eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Konkret spart diese Neuerung, die Apple seit Ende 2011 peu à peu pro Land ausrollt, die eigene Backup-Verpflichtung und ermöglicht außerdem den direkten Download auf einzelne Geräte. So ist es nun beispielsweise erstmals möglich, ohne den iTunes-Umweg, seine erworbenen Filme und TV-Shows direkt (und beliebig oft) auf den Apple TV zu laden. Obendrein ist die TV-Box damit nun auch in der Lage eigene Einkäufe zu tätigen (bislang konnte man mit einem deutschen iTunes-Account dort nur Filme mieten; TV-Sendungen wurden gar nicht angeboten).
Botanicula (4.49€; App-Store-Link), ein Bild-für-Bild-Puzzler aus dem Machinarium-Studio, ist ein dauerhaft bezauberndes Erlebnis. Es findet ein charmantes Plätzchen zwischen Point-and-Click (mit klassischem Rätselwerk) und einer audiovisuellen Entdeckungsreise (mit ganz viel Trial & Error).
Als der Titel vor zwei Jahren auf dem Desktop erschien, jagte der Mauszeiger eure Bande schnurrender, brummender und quiekender Kleinstwesen über den Bildschirm. Jetzt sind es die eigenen Finger, die Mr. Lantern, Mrs. Mushroom oder Mr. Poppyhead viel näher vor euren Augen über den iPad-Bildschirm hüpfen lassen. Der Ausflug in die bizarre Mikroskopwelt gewinnt dadurch an Intimität, die das Grafikabenteuer insbesondere mit liebevollen Soundeffekten belohnt.
Man muss sich auf die Expedition in den wundersamen Mikrokosmos einlassen und Zeit zur Erkundung mitbringen. Der Ausflug in das absurde Biotop zeigt gleich zu Beginn, dass ihr an der Flora und Fauna, die vor euch auf dem Screen lebendig wird, nicht nur einmal stupsen und zupfen müsst. Die Rätsel sind knackig, unsinnig und immer entzückend.
Botanicula versprüht Farbe, als ob es kein Morgen mehr gibt, und ist damit das ästhetische Gegenstück zum graustufigen Limbo. Jetzt darf man endlich seine Finger auf die wasserfarbigen Kunstwerke legen, die euch ein paar Stunden in den Bann ziehen und uns spätestens zum Jahresende, wenn wir auf die ‚Top 2014‘-Titel blicken, wieder begegnet.
Harman/Kardon hat mir für die vergangenen sechs Wochen die Aura* – ein 360-Grad-Subwoofer-Soundsystem – auf meinen Schreibtisch gestellt. Schon alleine die Ästhetik wird mir fehlen, wenn die 400-Euro-Leihstellung nächste Woche wieder zurückgeht.
Über Design lässt sich bekanntlich streiten. Die Optik ist hier allerdings nicht nur eine persönliche Geschmacksfrage, sondern bestimmt grundlegend die Funktion des WiFi-AirPlay-Bluetooth-Lautsprechers. Aber dazu später mehr.
Beginnen wir beim Metallkorpus, der sich hinter der Tuchbespannung, die die Elektronik im Gehäuseinneren verbirgt, nur erahnen lässt. Der Subwoofer zeigt mit seinem vibrierenden Chassis zu Boden und versetzt damit (Schreib-)Tische oder Bodendielen, auf denen er steht, in Schwingung. Eingerahmt ist er durch eine turbinenähnliche Konstruktion, die im sichtbaren Innenkreisel einen LED-Ring trägt, der die Lautstärke anzeigt. Wer mit seinem Finger über den äußeren (leicht strukturierten) Plastikrand fährt, der von den Symbolen Plus und Minus umrandet ist, steuert die Lautstärke und damit den LED-Ring im transparenten Klangkörper. weiterlesen
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir bemühen uns stets um Datensparsamkeit.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), allerdings schalten wir keine personalisierten Anzeigen und wir nehmen auch keine eigenen Anzeigen- oder Inhaltsmessung vor.
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir bemühen uns stets um Datensparsamkeit.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), allerdings schalten wir keine personalisierten Anzeigen und wir nehmen auch keine eigenen Anzeigen- oder Inhaltsmessung vor.
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.