Späte Erkenntnis: ‚Pinch-to-Zoom‘ für iPad-Videos in der Foto-Anwendung

Manche Entdeckungen kommen spät: Die derzeit aktuellste iPad-Firmware 3.2.2 (sowie das anstehende iOS 4.2 Update) erlauben ‚Pinch-to-Zoom‚ innerhalb der Foto-Applikation auch für Videos. Mir war das bislang nicht aufgefallen.

DirektPinch

Die Videos müssen allerdings in der Anwendung ‚Fotos‘ vorliegen. Auf dem iPhone funktioniert die ‚Zwick-Geste‘, zum Vergrößern des bewegten Bildausschnittes, nicht.

(Danke, Patrick + Tobias!)

Medienkrieg: Döpfner wettert im Handelsblatt, Arte und Google News auf fortschrittlichem Digital-Pfad

Am Ende des Jahres 2009 zeigte sich der ARD-aktuell-Chefredakteur Dr. Kai Gniffke einer iOS-Anwendung für das Angebot der Tagesschau und den Tagesthemen aufgeschlossen und sorgte damit für einen kleinen Medienwirbel der privaten Verlagshäuser. Allen voran polterte die Axel Springer AG mit einer Pressemitteilung, in der sie darum baten „freiwillig auf ein kostenloses Angebot zu verzichten“ und bauten plakativ das Wort „Wettbewerbsverzerrung“ in ihre Überschrift ein.

Nach ein bisschen Medienkrieg um die sogenannten ‚kostenlosen Netz-Inhalte‘, passierte erst einmal wenig. Den Sommer verbrachten einige der großen Verlagshäuser (erfolgreich) mit der Desinformation ihrer Leser in puncto ‚Google Street View‚.

Am vergangenen Wochenende berichtete Meedia.de, dass die „Tagesschau-Apps vor dem Start“ stehen und ‚lediglich‘ auf „das Go von NDR-Intendant Lutz Marmor und ihre Freischaltung“ warten.

Die „Tagesschau“-Apps liegen bereits seit Monaten fertig in den Schubladen von ARD-aktuell, sollten aber mit Blick auf die anhaltende medienpolitische Großkampflage zunächst noch nicht online gehen.

Falls an dieser Behauptung auch nur ein Funken Wahrheit klebt, wäre dies für die öffentlich-rechtliche Organisation mehr als peinlich. Mittlerweile ist die Veröffentlichung einer native Anwendung zum Politikum aufgestiegen. Das Programm an sich wäre technisch (fast) überflüssig, da das Angebot auf Tagesschau.de ebenfalls über den Webbrowser angesteuert werden kann. Die Publikation mit ihren Text- und Video-Inhalten im App-Store-Format, die durch Öffentlich-rechtliche Gebühren bereits finanziert ist, wäre jedoch ein längst überfälliger Faustschlag an das ‚Bullshit-Whiteboard‘, an das Begriffe wie ‚Kostenlos-Offensive‘, ‚Marktverletzung‘, ‚Leistungsschutzrecht‘ und ‚Qualitätsjournalismus‘ der bekannten ‚Pappenheimer‘ immer wieder geheftet werden.

Wie nach dieser Wochenende-Ankündigung zu erwarten, setzte sich Springer-Vorstand Mathias Döpfner zu einem Handelsblatt-Interview. Die „Halbwahrheiten und Nebelkerzen“ deckt unter anderem Neunetz.com mit „Döpfner und Handelsblatt: Der Aufstieg der Konkurrenz-Kultur“ auf.

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Heute wurde bekannt: Der deutsch-französische Kultursender Arte, der zu 95-Prozent über die erhobenen Fernsehgebühren finanziert wird, plant ebenfalls die ‚App-Storeisierung‘ seines Nachrichten-Angebotes – inklusive Mediathek. Arte-Präsident Gottfried Langenstein verlautete dies, nach Heise-Online-Angaben, gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Der TV-Sender bietet über seinen YouTube-Kanal bereits ein umfangreiches Film-Angebot feil.

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Ebenfalls (werbe-)finanziert: Das von privaten Verlegern, gleichermaßen so geliebte Google-News-Portal, stellt am heutigen Tag auf eine einheitliche Smartphone-Ansicht um, die aus der Nachrichtenwüste eine relativ gut strukturierte Übersicht der aktuellen Geschehnisse zimmert.

via Googlemobile.Blogspot.com

Und noch einmal. Springer prognostiziert Ende der Umsonst-Kultur im Internet:

In Deutschland geht die Umsonst-Kultur zuende. Springer hat bereits 280 000 Apps von „Bild“ und „Welt“ verkauft. Angesichts der Tatsache, dass es hier zu Lande nur knapp zwei Millionen iPhones gibt, eine beachtliche Zahl. „Bild“ ist mittlerweile die meistverkaufte Nachrichten-App des Landes.

Ich freue mich mehr und mehr auf das Angebot der Tagesschau und den Tagesthemen; genau wie dessen zukünftige Download-Zahlen.

iPad-Bildschirme leuchten Fotoshooting aus

Das iPhone diente bereits als Kamera für ein ‚Fashion Shooting‘; jetzt halten die iPad-Bildschirme zu dessen Beleuchtung her. Betrachtet man die Preise, die für eine professionelle Ausleuchtung gezahlt werden, wirkt die Verwendung der Apple-Tablets nur noch halb so dekadent.

Die charmante Idee stammt übrigens von Jesse Rosten, der mit seinem „iPad + Velcro = ♥“-Video, der vor sechs Monaten uns, 1.4 Millionen Vimeo-Besucher (Video) und sogar Cupertino begeisterte, die sein Video als Feature auf Apple.com eingebunden haben.

via Fuck Yeah Interwebs

Verizon schaltet iPad-Werbespot

DirektVerizon

Seit dem 28. Oktober verkauft der US-Mobilfunkanbieter Verizon Wireless das iPad WiFi in Amerika – zusammen mit einem MiFi-Dongle. Jetzt erreicht der erste Werbespot das Netz.

Erwartungsgemäß rückt der Anbieter mit ‚Breakaway‘ seine Netzqualität mit „power and reliability“ in den Blickpunkt. Da das iPad WiFi + 3G ein GSM-Gerät ist, und nicht im CDMA-Netz funktioniert, vertreibt Verizon in seinen über 2.000 US-Verkaufsfilialen sowie im Online-Store das Apple iPad mit einem mobilen Hotspot.

Summa Summarum: Netter, aufgeräumter Werbespot. Verizon Wireless übt damit schon einmal für das CDMA-iPhone im nächsten Jahr!?

[jailbreak] ‚Bootlace‘ ermöglicht kinderleichte OpeniBoot-Installation

Das iDroid Project widmet sich bereit seit längerer Zeit der Portierung vom Linux-Kernel – sowie einer Android-OS-Installation – auf der Apple iOS-Plattform. Das jetzt veröffentlichte ‚Bootlace‘-Programm in Version 2.1, das über Cydia kostenlos erhältlich ist, ermöglicht einem iPhone Classic (3.1.2; 3.1.3) sowie iPhone 3G (3.1.2 bis 4.1) die mühelose OpeniBoot-Installation. Das Dev-Team-Mitglied ‚planetbeing‚ zeigte im April diesen Jahres erstmals ein funktionierendes Google-Betriebssystem auf einem iPhone Classic.

Die Installationsroutine dafür zog sich damals noch über mehrere Webseiten; lässt sich mittlerweile jedoch ohne Computer-Einsatz über das ‚Repository‘ http://repo.neonkoala.co.uk/ mit wenigen Klicks und ein bisschen Wartezeit erledigen wie dieses 8-Minuten-Video zeigt.

DirektiDroid

via idroidproject + iDroid Project Team

Mobiler HotSpot-Dongle für iPod touch / weiter Gerüchte-Potenzial für ein CDMA-iPhone

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via BGR

Mit dem ‚ZTE Peel‘ vom Mobilfunkanbieter Sprint Nextel sollen ab nächster Woche die iPod-touch-Modelle der zweiten und dritten Generation über eine 3G(-CDMA)-Verbindung online geschickt werden. ‚The Boy Genius Report‚ berichtet über den UMTS-Hotspot, der als eine Art Schutzhülle auf Apples Handschmeichler gesteckt wird. Laut dem jetzt veröffentlichten Bildschirmfoto beträgt der Gerätepreis $80 US-Dollar und kann mit einem $30 US-Dollar-Monatsangebot für ein Gigabyte an Daten zum US-Kauf am 14. November bestückt werden.

Der ‚ZTE Peel‘ ist grundsätzlich nichts anderes als ein mobiler WiFi-Hotspot in einer alternativen Gehäuseform. Über seine Internetverbindung sollen gleichzeitig bis zu zwei Geräte ins Netz befördert werden.

Sowohl die (anscheinend) fehlende Kompatibilität zum iPod touch der vierten Generation, als auch die teure Monats-Verpflichtung, erscheinen unattraktiv. Trotzdem ist es Sprints erster Gehversuch im unbekannten iOS-Biotop.

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via FCC

In dieses Gewässer strebt auch weiterhin US-Mobilfunkanbieter Verizon Wireless. Ein mehr als fragwürdiges Bildschirmfoto einer möglicherweise geplanten Presse- beziehungsweise Werbemitteilung deutet auf den 10. Januar 2011 hin, an dem in US-Geschäften eine CDMA-Telefonvariante vom iPhone 4 erhältlich sein könnte.

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via TNW

[KlimBim] ‚Instant‘-Suche, ‚Real‘-Netzteile, Jailbreak-Code, Jambox-Lautsprecher, Wecker-Bug und MobileMe-Dienst

Unter Google.com schaltete der Suchmaschinen-Anbieter aus Mountain View in der letzten Woche auch für mobile Geräte die Einblendung der ‚Instant-Search‚-Suchergebnisse frei. Dabei blenden sich Ergebnisse bereits nach dem Tippen der ersten Buchstaben ein und erspart das explizite Drücken des kleinen Lupen-Symbols.

Google Instant startete Anfang September und konterte damit geschickt eine $100 Millionen US-Dollar Werbekampagne vom Konkurrenten Microsoft, der ‚Bing‘ als „bessere und schnellere“ Suchmaschine in den Medien platzieren wollte. Google gibt an, dem Benutzer über diese Funktion zwei bis fünf Sekunden pro Suche einzusparen.


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(Danke, Oliver!)

Real‚, die Handelskette der Metro AG, verteilte in der vorletzten Woche eine Angebots-Broschüre, in der ein simlockfreies iPhone für unter 1000 Euro beworben wurde. Durch den auslaufenden Exklusiv-Vertrieb zwischen Apple und der Telekom waren jedoch bereits vor dem Verkaufsstart von Real netzungebundenen Telefone für 629 (16 GB) beziehungsweise 739 € (32 GB) erhältlich. Real reduzierte daraufhin den Verkaufspreis der importierten Geräte.

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(Danke, Kupp!)

Woher die Telefone stammen, wollte Real nicht offenlegen. Fest steht jedoch, das der Packung keine Original-Apple-Netzteile beilagen. Zu aller Ungeschicktheit erwärmten sich einige dieser Stromadapter übermässig, so das Real eine Rückrufaktion, der nach eigenen Angaben 600 verkauften Geräte, startete.


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Das ChronicDevTeam veröffentlicht große Teile seines aktuellen iOS-Jailbreaks ‚greenpois0n‚ unter GNU General Public License auf Github.


DirektJambox

Headset-Hersteller Jawbone kündigt seine Bluetooth-Lautsprecher Jambox für den 16. November zu einem US-Vorbestellungspreis von $199 US-Dollar an.

via Technabob


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Nach der Umstellung auf die US-Winterzeit sollten wiederkehrende Wecker-Signale, die neu angelegt wurden, nun auch unter iOS 4.1 hierzulande wieder funktionieren. Apple deutete in der letzten Woche in einem Support-Dokument darauf hin.

Unter iOS 4.1 kann ich das verspätete Klingeln in keiner Kombination – von den sich wiederholenden Alarm-Einstellungen – mehr nachvollziehen, obwohl einige Benutzer weiterhin mit Problemen kämpfen. Ob dies mit Teilen der USA zu tun hat, die in diesen Stunden noch den besagten 07. November schreiben, bleibt wahrscheinlich genauso unaufgeklärt, wie das eigentliche Problem.

In einem CNN-Interview bestätigte Apple-Sprecherin Natalie Harrison, das mit iOS 4.2 der Fehler permanent behoben sei. Die finale Version der neuen iOS-Firmware deutet sich mit bereits verfügbaren Netzbereiber-Einstellungen an.


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Teile des kostenpflichtigen MobileMe-Dienstes könnten in Zukunft allen Apple-Kunden zur Verfügung stehen. So zumindest ein handfestes Gerücht, das man sich aus der Kombination von dem ‚Create Free Apple ID‚-Button in der (wahrscheinlich) finalen iOS-Version 4.2 sowie einem Webseiten-Besuch (mit dem mobilen Gerät) auf Me.com zusammenreimen kann.

via fscklog

‚VLC Media Player‘ als App-Store-Version gefangen zwischen Lizenz-Fronten

26. Oktober 2010. Große Aufregung in der Open-Source-Gemeinschaft rund um den populären ‚VLC Media Player‚: Nachdem am 21. September die iPad-Version und am 25. Oktober das ‚Universal-Paket‘ der populären Medien-Abspiel-Software den App Store erreichte, sendete einer der VLC-Hauptentwickler eine formale Copyright-Verletzung an Apple mit der Bitte, die Anwendung wieder aus dem Download-Angebot zu entfernen.

Vorweggeschickt werden muss, dass nicht das Open-Source-Team des plattformübergreifenden Programms den iOS-Ableger schusterte, sondern sich eine französische Firma namens Applidium dafür verantwortlich zeigte.

Der Mann, der die Beschwerde an Apple als (aktuellen) Software-Distributor von VLC (kostenlos; App Store-Link) schickte, nennt sich Rémi Denis-Courmont*, ist Franzose und arbeitet seit mehreren Jahren in Finland. Ich traf am gestrigen Donnerstag Rémi Denis-Courmont zu einem Interview, um mir die verworrenen Lizenzdiskussionen erklären zu lassen.

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Das Grundproblem, welches sich in unzähligen Foren-Debatten, Blog-Kommentaren und über Mailinglisten erstreckte, ist auf die verwendeten Lizenzen zurückzuführen. VLC steht unter der freien GNU General Public License (GPL), die nicht mit den App-Store-Bestimmungen von Apple vereinbar sein sollen. Rémi Denis-Courmont prangert an, dass Apples Fairplay-DRM, welches eine Installation der Software mit einem einzigen Benutzerkonto auf ‚lediglich‘ fünf Endgeräte reduziert, nicht mit der ‚freien Kopierbarkeit‘ vom VLC-Projekt einhergeht. Als noch schwerwiegenderen Knackpunkt sieht er die Unvereinbarkeit der „kommerziellen“ beziehungsweise „nicht kommerziellen“ Verwendung“, in denen sich der Software-Verkäufer Apple von der GPL-Lizenz abgrenzt.

Cupertino sagt: „(i) You shall be authorized to use Products only for personal, noncommercial use.“ während die GPL-Lizenz festhält: „You are allowed to sell copies of the modified program commercially, but only under the terms of the GNU GPL„.

Nur um das noch einmal klarzustellen: Als ‚Products‘ bezeichnet Apple alle App-Store-Anwendungen, die nur für den ‚persönlichen Gebrauch‘ einzusetzen sind. Das gilt sowohl für E-Mail-Programme, Twitter-Clients wie auch Medien-Player, obwohl eine ‚Kontrolle‘ in der Praxis (natürlich) ausbleibt.

Wichtig zu wissen: Das US-App-Store-Prozedere reagiert erst auf explizite Benachrichtigung für Copyright-Verstöße oder Lizenz-Probleme und steht nicht im Zusammenhang mit dem (technischen) Genehmigungsprozess. Für offensichtliche Verstöße mag das anders sein. Generell gilt jedoch die ‚Takedown Notice‘, wie sie jetzt von Denis-Courmont übermittelt wurde, unter dem Digital Millennium Copyright Act. Um sich in kein juristisches Schussfeld zu begeben, antwortete Cupertino (wahrscheinlich) nicht im Vorfeld auf Denis-Courmonts E-Mail-Anfrage, mit der er ein Statement zur Lizenz-Problematik forderte. Mit einer schriftlichen Antwort hätte man sich im Zweifelsfall (später) angreifbar gemacht.

Aber auch die offizielle ‚Takedown Note‘ muss nicht unbedingt beachtet werden, da die Chancen einer Klage – dem normalerweise nächsten Schritt – bei einem freien Softwareprojekt ohne finanzstarke Zugkraft, sehr gering ausfällt. Daher ist weiterhin offen, ob Apple 11 Tage nach der Übermittlung überhaupt noch in irgendeiner Weise reagiert.

Nach dem öffentlichen Bekanntwerden über die Zustellung der ‚Takedown Notice‘ Anfang dieser Woche, verbreitete sich rasant die Annahme Apple würde die Software aus eigenem Schutz sofort aus dem App Store entfernen. So flog‘ beispielsweise das GNU-Go-Projekt unter GPL-Lizenz im Mai 2010 aus dem Download-Portal.

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Trotzdem. Beide hier angesprochenen Regelwerke enthalten diverse Interpretations-Ansätze, über die sich Anwälte sicherlich jahrelang den Kopf zerbrechen können. So führen die aktuellsten App-Store-Bestimmungen beispielsweise den folgenden (neuen) Passus ein, mit dem Jean-Baptiste Kempf, ebenfalls ein VLC-Entwickler, die Frage aufwirft in welchem Kräfteverhältnis die App-Store-Restriktionen mit den Software-Lizenzen der Anwendung stehen.

Your license to each App Store Product is subject to the Licensed Application End User License Agreement set forth below. You agree that the terms of the Licensed Application End User License Agreement will apply to each Apple Product and to each Third-Party Product that you license through the App Store Service, unless the App Store Product is covered by a valid end user license agreement entered into between you and the licensor of the App Store Product (the “Licensor”), in which case the Licensor’s end user license agreement will apply to that App Store Product. The Licensor reserves all rights in and to the App Store Product not expressly granted to you.

Viele Leser, die mit der simplen ‚Aufreger-Meldungen‘ über eine VLC-App-Store-Verbannung Anfang November konfrontiert wurden, riefen (neben persönlichen Hasstiraden) spontan nach dem ‚greater good‘ – ‚dem Interesse des Gemeinwohls‘. Relativ direkt sagen sie damit: „Vergessen wir mal die Lizenzen (und die Entwickler-Rechte), Hauptsache VLC bleibt im App Store“. Nach gesundem Menschenverstand kann aber auch das keine favorisierte Lösung sein.

Ausgang ungewiss. Apples Lizenz-Regelwerk ließe sich ohne Frage entschlacken und zumindest ‚GPL-freundlicher‘ gestalten. Das Interesse daran darf jedoch als gering eingeschätzt werden. Für das VLC-Projekt scheint es unrealistisch, von den mehreren hundert beteiligten Entwicklern, welche über die letzten Jahre der Codebasis beisteuerten, Genehmigungen für den App-Store-Vertrieb einzuholen. Ob Apple, ähnlich dem zukünftigen Software-Vertrieb vom Mac-App-Store, mit alternative Installationsmethoden über das (ungefilterte) Netz, auch auf dem mobilen Gerät Gebrauch macht, bleibt derzeit noch (weit entfernte) Zukunftsmusik. Ohne Frage: Das würde viele der Lizenz- und Genehmigungsprozesse lösen, aber auch unleugbar neue (Sicherheits-)Fragen aufwerfen.

* Rémi Denis-Courmont ist seit zirka 2003 am VLC-(Hobby-)Projekt beteiligt, das als Streaming-Lösung in einer französischen Universität startete. Damals wollten die Studenten das Fernsehprogramm vom allgemeinen Aufenthaltsraum in ihre separaten Zimmer verlagern. Auch das Logo der Anwendung, ein orangener Verkehrskegel, entstand, mit einer schönen Legende, in dieser Zeit.