intoLive verwandelt kurze Videos in Live Photos
#087 – Elternkontrolle
Die Zielgruppe für dieses Video hat (bereits) oder plant (zukünftig) Kinder. Es geht um Aufsichtspflichten, wie man iPads kindersicher konfiguriert und welche Kontrolle Eltern über digitales Spielzeug ihrer Sprösslinge haben (sollten).
Es ist ein Video, dass in großen Teilen meine persönlichen Erfahrungen als Dad von zwei noch sehr jungen Kids wiedergibt.
Hier die einminütige Vorschau zur zehnminütigen Episode:
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Akku schwach. Performance ON/OFF?
Tim Cook im Interview mit Rebecca Jarvis (um iPhone-Akkus geht es ab Minute 2:50):
„…we will tell somebody if we are reducing your performance by some amount in order to not have an unexpected restart. And if you don’t want it. You can turn it off. Now we don’t recommend it, because we think that people’s iPhones are really important to them and you never can tell when something is so urgent… Our actions were all in service of the user. I can’t stress that enough.“ Tim CookEine Systemoption? Ein Schalter in den iOS-Einstellungen? Ernsthaft? Es kann nicht in Apples Interesse sein das sich iPhones mit runtergerockten Akkus unter Leistungsspitzen erneut abschalten. Einzig und alleine die anrollende Klagewelle (derzeitige Stand: 45 gerichtliche Beschwerden aus insgesamt 7 Ländern) fällt mir als Grund ein, warum man eine derartig technische Einstellung in die Hände von Kunden legen würde. Und da sich die Akku-Problematik auch langfristig nicht komplett lösen lassen wird, auch wenn größere Akkus hier helfen, wette ich eine der Konsequenzen ist, das alte iPhones zukünftig früher aus dem iOS-Update-Zyklus fallen (beziehungsweise die neue Versionsnummer bekommen, aber nicht alle neuen Features). Ob das ein wünschenswerter Ausgang ist, sei dahingestellt.
„Don’t break the chain“ – täglich zum Bewegungsziel.
Neues Jahr, alte Vorsätze: Ich versuche täglich den roten „Move“-Ring meiner Apple Watch zu schließen. Er ist auf „500 Kalorien“ eingestellt. Das ist kein besonders hoher Wert (finde ich), aber um das „Move Goal“ wirklich tagtäglich zu erreichen, bleiben „500 Kalorien“ für mich ausreichend viel Arbeit.
An Tagen, an denen ich es aufs Laufband im Fitnessstudio schaffe oder dreimal um den Häuserblock jogge (für 25 Minuten), ist dieses Bewegungsziel ohne Mühe zu erreichen. Wenn ich das zeitlich aber nicht hinbekomme, wird es durchaus schwer. An solchen Tagen gehe ich am Abend dann noch einmal mit Kopfhörerstöpseln in den Ohren durch die Nachbarschaft.
Die Kunst liegt in der Konstanz – „Don’t break the chain“, nach Jerry Seinfeld (oft gepredigt von Volker Weber). Seit letztem September schließe ich jeden Tag diesen Ring. Das Trainings- und Stehziel sind mir vergleichsweise unwichtig. Erreiche ich meinen roten Kringel für das Bewegungsziel, klappt es an diesen Tagen gewöhnlich auch gleichzeitig mit dem grünen und blauen Ring. weiterlesen
Osmo Mobile 2: DJI kündigt eine neue Version von ihrem Smartphone-Stabilisator an
Eineinhalb Jahre nach dem Osmo Mobile folgt DJIs zweiter Anlauf für einen Gimbal, der unsere Smartphone-Aufnahmen stabilisiert. Mit einem geplanten Verkaufspreis von 150 Euro präsentiert sich das zweite Modell mit überschaubaren Verbesserungen (interner Akku, Stativ-Schraube, Portrait-Mode, etc.1), aber extrem preisaggressiv.

➝ Video
Zwei Probleme bleiben aber bestehen, die man vorab in seine Kaufentscheidung einbeziehen sollte:
- Der Osmo Mobile bietet weiterhin keine Möglichkeit ein externes Mikrofon anzubringen. Man kann ausprobieren, ob man seinen Lightning auf Klinkenadapter eingeklemmt bekommt (um beispielsweise ein RODE VideoMicro dort anzubringen). Ich hatte mit diesem Hack aber wenig Erfolg. Realistisch betrachtet muss man sich daher mit der Mikrofonqualität des iPhones anfreunden (die nicht schlecht ist!) oder sein Audio tatsächlich separat aufzeichnen (und die Tonspur im Schnitt später mit dem Bild zusammenführen).
Facebook‘s Neujahrsvorsätze
The research shows that when we use social media to connect with people we care about, it can be good for our well-being. We can feel more connected and less lonely, and that correlates with long term measures of happiness and health. On the other hand, passively reading articles or watching videos — even if they’re entertaining or informative — may not be as good.
Based on this, we’re making a major change to how we build Facebook. I’m changing the goal I give our product teams from focusing on helping you find relevant content to helping you have more meaningful social interactions.
Facebook verspricht diese Änderungen seit Jahren – ohne Wort zu halten. Jetzt steht Zuckerberg erstmals mit eigenem Namen dahinter. Und er besitzt weiterhin das ausschlaggebende Aktienstimmrecht, weshalb ich tatsächlich an einen bevorstehenden Wandel für das soziale Netzwerk glaube.
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber mein persönlicher Facebook-Feed ist ein Desaster. weiterlesen
#086 – Videoleap
Den Auftakt für #one im Jahr 2018 macht eine App für Videobearbeitung, die sich Videoleap (universal; Laden) nennt. Sie stammt von einem Team, dass zuvor die Fotobearbeitung Enlight (universal; 3,49 €) gebaut hat – einen echten App-Store-Hit.
Im Gegensatz zu Enlight ist Videoleap mit weitaus weniger Tamtam gestartet, aber mit genauem Blick auf die App nicht weniger beeindruckend.
Hier die 54-Sekunden-Vorschau zur fünfminütigen Episode:
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Streaming über Ländergrenzen: Fernsehen mit Zattoo nun auch im EU-Urlaub
Die besagte Familie ist dieser Tage zu Besuch bei mir in Finnland und kann dank neuer EU-Verordnung ihr TV-Programm auch hier anschauen:
Die sogenannte EU-Portabilitätsverordnung gilt seit dem 1. Januar 2018 in allen EU-Ländern und bezieht sich auf kostenpflichtige digitale Dienste, die bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland genauso wie im Heimatland genutzt werden können. Das bedeutet, dass Streaming-Dienste wie eben Zattoo die Möglichkeit gewähren, den Service auch im Ausland zu nutzen. Zattoo.comGestolpert bin ich an diesem Absatz über die Formulierung „vorübergehend“. Eine kurze Nachfrage bei Zattoo ergab: Die EU-Verordnung spezifiziert noch nicht genauer wie viele Tage am Stück der „kostenpflichtige digitale Dienst“ genutzt werden kann. Gegebenenfalls definieren zukünftige Gerichtsurteile den expliziten Zeitraum, den im Moment die Anbieter selbst festlegen.
